Der Berufskraftfahrer ist gefragt dank der Qualifizierung BKrFQG der EU Richtlinie (Fahrerqualifikation). Hier bestehen aber oft Missverständnisse wegen dem 95ziger Eintrag des Führerschein der BKrFQG Richtlinie.
Ausnahmen gibt es nämlich genügend und einige möchten wir Ihnen hier vorstellen:
- LKW: Wenn Ihr Führerschein (CE) zwischen dem 10.09.2014 und 10.09.2016 abläuft fallen Sie in die sogenannte Ausnahmeregelung und benötigen erst ab Führerscheinablauf (Datum, Frist) den Eintrag 95! Aber Achtung: Dies gilt nur in Deutschland! Wenn Sie Grenzüberschreitend fahren sollten Sie die Frist 10.09.2014 beachten!
- BUS: Wenn Ihr Führerschein (DE) zwischen dem 10.09.2013 und 10.09.2015 abläuft fallen Sie in die sogenannte Ausnahmeregelung und benötigen erst ab Führerscheinablauf (Datum, Frist) den Eintrag 95! Aber Achtung: Dies gilt nur in Deutschland! Wenn Sie Grenzüberschreitend fahren sollten Sie die Frist 10.09.2013 beachten!
Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz finden Sie auch auf der Webseite der BAG.
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