Professionelles Einfahren ihres neuen PKW

Sie haben ein neues Fahrzeug gekauft und möchten, dass es optimal eingefahren wird, während es an Sie geliefert wird?

Ich fahre ihr neues Fahrzeug so ein, dass es optimal für die Zukunft sowohl bei der Leistung aber auch besonders beim Verbrauch optimiert ist.

Warum ist es wichtig ein neuses Fahrzeug richtig ein zu fahren?

Einen PKW aber auch LKW und Transporter richtig ein zu fahren ist die Grundlage für eine optimale Leistung und einen niedrigen Verbrauch. Besonders für eine hohe Lebensdauer ihres Kraftfahrzeugs, ist ein professionelles Einfahren wichtig.

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    Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer

    Ein wichtiges Thema für Berufskraftfahrer sind die Einhaltung der Lenk und Ruhezeiten. Dabei gilt es verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Ein Berufskraftfahrer unterliegt nicht immer generell den Lenk und Ruhezeiten gemäß der Fahrpersonalverordnung.

     

    Einen kleinen Überblick kann man im angegebenen PDF-Formular lesen und die gesetzlichen Richtlinien dazu bestimmen. Wer sich nicht sicher ist kann auch Institutionen wie die IHK oder TÜV DEKRA so wie das Bundesamt für Güterkraftverkehr kurz BAG befragen.

     

    Wenn ein Berufskraftfahrer (LKW Fahrer) sich nicht an die Bestimmungen hält kann das unter Umständen eine Strafe nach sich ziehen. Es gilt generell die Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang der speziellen Gesetzgebung für Berufskraftfahrer welche LKWs Busse Transporter oder Fahrzeuge deren Bestimmung es ist Transporte durchzuführen.

    Die nützlichen Informationen zu den Lenk und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer finden Sie unter dem angegebenen Link ebenso können Sie Informationen bei zuständigen Behörden wie zum Beispiel dem Bundesamt für Güterkraftverkehr kurz BAG erfragen.

     

    Wir dürfen jeden darauf hinweisen diese Thematik ernst zu nehmen, sofern sich der Benutzer mit einem dieser Geschäftsfelder beschäftigt oder in einem dieser Geschäftsfelder zum Beispiel als Berufskraftfahrer tätig ist.

    Link zum Thema

    Zeitarbeit und Personalleasing

    Immer öfter werden Fahrer gesucht in den Bereichen Zeitarbeit für LKW Fahrer was auch Personalleasing bezeichnet wird.

    Im Bereich LKW Fahrer Personal werden Fachkräfte gebraucht welche ein großes Wissen aber auch Knowhow besitzen.

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    Aushilfsfahrer LKW im Nahverkehr

    Sie suchen einen guten Aushilfsfahrer im Bereich Kraftfahrer CE für einen LKW?

    Wir bieten Ihnen einen erstklassigen Berufskraftfahrer als Aushilfsfahrer nach des neuesten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und anderer Richtlinen.

    Für folgende Aufgaben steht ein Fahrer zur Verfügung:

    • Wechselbrücken LKW
    • Recycling-Branche: Abroller / Absetzer LKW
    • Müllwagen (Heck- und Überkopflader)
    • Sattelzug
    • Anhängerzug (alle)
    • Solo LKW

    MATO BKF ist der zuverlässige Berufskraftfahrer der als Aushilfsfahrer im Bereich: Nahverkehr in Raum Stuttgart/Ludwigsburg sowie Halle/Leipzig zur Verfügung steht.

    Die besonderen Anforderungen welche an einen guten Aushilfsfahrer gestellt werden vereint MATO BKF alle!

    Containerdienst: LKW Fahrer zur Aushilfe

    absetzkipper MATO BKF Aushilfsfahrer

    Sie suchen einen guten Fahrer im Bereich Containerdienst (Absetzkipper, Absetzmulde)? Dann bietet MATO BKF den perfekten Ersatzfahrer z.B. in:

    • Region Leipzig: Leipzig, Taucha, Wurzen, Eilenburg, Delitzsch und Schkeuditz
    • Region Ludwigsburg: Ludwigsburg, Strohgäu, Schwieberdingen, Hemmingen, Korntal und Ditzingen
    • Region und Umkreis von Stuttgart: Esslingen, Reutlingen und Tübingen

    MATO BKF der Aushilfsfahrer im Bereich Containerdienst (Absetzkipper, Absetzmulde). Erfahrungen und Qualifikationen sind ausreichende vorhanden um schnell reagieren zu können.

    Jetzt unverbindlich Anfrage senden

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    Fernfahrer 2.0 der BKF der Zukunft

    Das ist der Berufskraftfahrer der Zukunft. Fernfahrer 2.0 zeigt eindeutig wie sich Mensch und Technik vereinen und bessere und schnelle Lösungen zu schaffen.

    Der Berufskraftfahrer (BKF) der Zukunft

    Der neue Berufskraftfahrer wird mehr den je mit moderne Technik zu tun haben als je zuvor. Die Zeit der „primitiven“ ist somit vorbei und der Berufskraftfahrer kann und wird zu einem mehr und mehr interessanten Berufsfeld mit vielen interessanten Tätigkeiten.

    Besonders die Mietfahrer zur Aushilfe werden diese Technik besonders viel nutzen da ein selbständiger Mietfahrer eine bessere Auslastung erleben wird als es bisher möglich war!

    Darf ein LKW in einem Wohngebiet parken?

    Ob ein LKW in einem Wohngebiet parken darf, steht in der STVO geschrieben. In der Regel dürfen das LKW’s nicht da für Lastkraftwagen mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen das Parken in reinen Wohngebieten verboten ist.

    Tipp: Fragen Sie Ihre örtliche Gemeinde/Stadtverwaltung. Dies können das genau beantworten und bei Fragen richtig helfen. Und das kostet nichts. Den vermutlichen Verstoß protokollieren und das Kennzeichen des LKW sollen sie notieren.

    Eintrag 95 CE LKW Führerschein und Ausnahmeregelungen gem. BKrFQG Richtline

    Der Berufskraftfahrer ist gefragt dank der Qualifizierung BKrFQG der EU Richtlinie (Fahrerqualifikation). Hier bestehen aber oft Missverständnisse wegen dem 95ziger Eintrag des Führerschein der BKrFQG Richtlinie.

    Ausnahmen gibt es nämlich genügend und einige möchten wir Ihnen hier vorstellen:

    • LKW: Wenn Ihr Führerschein (CE) zwischen dem 10.09.2014 und 10.09.2016 abläuft fallen Sie in die sogenannte Ausnahmeregelung und benötigen erst ab Führerscheinablauf (Datum, Frist) den Eintrag 95! Aber Achtung: Dies gilt nur in Deutschland! Wenn Sie Grenzüberschreitend fahren sollten Sie die Frist 10.09.2014 beachten!
    • BUS: Wenn Ihr Führerschein (DE) zwischen dem 10.09.2013 und 10.09.2015 abläuft fallen Sie in die sogenannte Ausnahmeregelung und benötigen erst ab Führerscheinablauf (Datum, Frist) den Eintrag 95! Aber Achtung: Dies gilt nur in Deutschland! Wenn Sie Grenzüberschreitend fahren sollten Sie die Frist 10.09.2013 beachten!

    Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz finden Sie auch auf der Webseite der BAG.

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