Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer

Ein wichtiges Thema für Berufskraftfahrer sind die Einhaltung der Lenk und Ruhezeiten. Dabei gilt es verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Ein Berufskraftfahrer unterliegt nicht immer generell den Lenk und Ruhezeiten gemäß der Fahrpersonalverordnung.

 

Einen kleinen Überblick kann man im angegebenen PDF-Formular lesen und die gesetzlichen Richtlinien dazu bestimmen. Wer sich nicht sicher ist kann auch Institutionen wie die IHK oder TÜV DEKRA so wie das Bundesamt für Güterkraftverkehr kurz BAG befragen.

 

Wenn ein Berufskraftfahrer (LKW Fahrer) sich nicht an die Bestimmungen hält kann das unter Umständen eine Strafe nach sich ziehen. Es gilt generell die Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang der speziellen Gesetzgebung für Berufskraftfahrer welche LKWs Busse Transporter oder Fahrzeuge deren Bestimmung es ist Transporte durchzuführen.

Die nützlichen Informationen zu den Lenk und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer finden Sie unter dem angegebenen Link ebenso können Sie Informationen bei zuständigen Behörden wie zum Beispiel dem Bundesamt für Güterkraftverkehr kurz BAG erfragen.

 

Wir dürfen jeden darauf hinweisen diese Thematik ernst zu nehmen, sofern sich der Benutzer mit einem dieser Geschäftsfelder beschäftigt oder in einem dieser Geschäftsfelder zum Beispiel als Berufskraftfahrer tätig ist.

Link zum Thema

Aushilfsfahrer LKW im Nahverkehr

Sie suchen einen guten Aushilfsfahrer im Bereich Kraftfahrer CE für einen LKW?

Wir bieten Ihnen einen erstklassigen Berufskraftfahrer als Aushilfsfahrer nach des neuesten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und anderer Richtlinen.

Für folgende Aufgaben steht ein Fahrer zur Verfügung:

  • Wechselbrücken LKW
  • Recycling-Branche: Abroller / Absetzer LKW
  • Müllwagen (Heck- und Überkopflader)
  • Sattelzug
  • Anhängerzug (alle)
  • Solo LKW

MATO BKF ist der zuverlässige Berufskraftfahrer der als Aushilfsfahrer im Bereich: Nahverkehr in Raum Stuttgart/Ludwigsburg sowie Halle/Leipzig zur Verfügung steht.

Die besonderen Anforderungen welche an einen guten Aushilfsfahrer gestellt werden vereint MATO BKF alle!

Stundenlohn Aushilfsfahrer CE LKW Kraftfahrer

Diese Fragen werden häufig gestellt und ebenso unterschiedlich beantwortet. Entscheidend ist zunächst, was genau Sie suchen: Benötigen Sie eine qualifizierte Fachkraft oder einen Hilfsarbeiter?

Ein Aushilfsfahrer, der beispielsweise einen Lkw bewegt, muss seit September 2014 als Fachkraft gelten (EU-Berufskraftfahrer). Das bedeutet, er muss die entsprechende Schulung gemäß der EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQG) absolviert haben und einen Nachweis darüber in seinem Führerschein eingetragen haben.

Bei der Auswahl eines Fahrers sollten Sie daher besonders auf die EU-Berufskraftfahrer-Qualifikation (BKrFQG) achten. In vielen Fällen werden dieser Nachweis sowie weitere Befähigungen (z. B. Einweisungen) von Versicherungen, dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und der Polizei verlangt – insbesondere im Schadens- oder Unfallfall. Können Sie die erforderlichen Nachweise nicht ordnungsgemäß vorlegen, kann dies dazu führen, dass eine Regulierung ausbleibt oder empfindliche Strafen drohen.

Der Stundenlohn für einen angestellten Berufskraftfahrer (gilt auch für Aushilfsfahrer)

Nahverkehr: ab 20 Euro/h² + Auslagen, Erschwernisse und Spesen
Fernverkehr: ab 22 Euro/h² + Auslagen, Erschwernisse und Spesen

Der Stundenlohn für einen selbständigen Berufskraftfahrer (Mietfahrer)

Nahverkehr: ab 30 Euro/h*² + Auslagen, Erschwernisse und Spesen
Fernverkehr: ab 35 Euro/h*² + Auslagen, Erschwernisse und Spesen

*Nettopreise zzgl. MwSt. bei selbständigen Mietfahrern.
²Richtpreise sind eine unverbindliche Empfehlung und haben keinen
rechtsverbindlichen Charakter.

Update: 15.02.2025 (Inflation)