Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer

Ein wichtiges Thema für Berufskraftfahrer sind die Einhaltung der Lenk und Ruhezeiten. Dabei gilt es verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Ein Berufskraftfahrer unterliegt nicht immer generell den Lenk und Ruhezeiten gemäß der Fahrpersonalverordnung.

 

Einen kleinen Überblick kann man im angegebenen PDF-Formular lesen und die gesetzlichen Richtlinien dazu bestimmen. Wer sich nicht sicher ist kann auch Institutionen wie die IHK oder TÜV DEKRA so wie das Bundesamt für Güterkraftverkehr kurz BAG befragen.

 

Wenn ein Berufskraftfahrer (LKW Fahrer) sich nicht an die Bestimmungen hält kann das unter Umständen eine Strafe nach sich ziehen. Es gilt generell die Straßenverkehrsordnung im Zusammenhang der speziellen Gesetzgebung für Berufskraftfahrer welche LKWs Busse Transporter oder Fahrzeuge deren Bestimmung es ist Transporte durchzuführen.

Die nützlichen Informationen zu den Lenk und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer finden Sie unter dem angegebenen Link ebenso können Sie Informationen bei zuständigen Behörden wie zum Beispiel dem Bundesamt für Güterkraftverkehr kurz BAG erfragen.

 

Wir dürfen jeden darauf hinweisen diese Thematik ernst zu nehmen, sofern sich der Benutzer mit einem dieser Geschäftsfelder beschäftigt oder in einem dieser Geschäftsfelder zum Beispiel als Berufskraftfahrer tätig ist.

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